Informationen zur nötigen Senderumbelegung
Die allgemeine Sicherheit geht vor
Für Funkfrequenzen, die der allgemeinen Sicherheit etwa im Flugverkehr dienen, zwingt der Gesetzgeber, die analoge Belegung der Kanäle S04 und S05 bundesweit aufzugeben. Einige TV-Sender müssen deshalb auf andere Kanalplätze verlegt werden, sich einen Kanalplatz teilen oder abgeschaltet werden.
Dies hat auch die Beendigung der Ausstrahlung eines Dritten Programms zur Folge. Die Auswahl hierzu erfolgte in Abstimmung mit den Rundfunkanstalten der ARD. Selbstverständlich empfangen Sie diese Sender
weiterhin im digitalen, frei empfangbaren Fernsehen (Free-TV) von Kabel Deutschland1. ARTE wird im analogen Kabelangebot jetzt sogar rund um die Uhr ausgestrahlt (nicht in Niedersachsen).
Sehen Sie hier Ihre persönliche Senderübersicht nach der Kanalumbelegung.
10 Fragen und Antworten zur Umstellung
- Ich kann nicht mehr alle Programme empfangen. Warum sehe ich z.B. die öffentlich-rechtlichen Dritten Programme Bayerisches Fernsehen, MDR Fernsehen, NDR Fernsehen, WDR Fernsehen, SWR Fernsehen, hr Fernsehen, RBB (Querfurt) und in Berlin die Sender Deutsche Welle TV / Parlamentsfernsehen / France 3 (fre) nicht mehr?
-
Aufgrund zwingender gesetzlicher Vorgaben müssen alle Netzbetreiber die analoge Nutzung der Fernsehkanäle S04 und S05 im Laufe dieses Jahres bundesweit beenden. Dies hat zur Folge, dass Programme den Sendeplatz wechseln, sich den Sendeplatz mit einem anderen Programm teilen oder nur noch digital empfangbar sind. Die Einstellung der öffentlich-rechtlichen Dritten Programme Bayerisches Fernsehen, MDR Fernsehen, NDR Fernsehen, WDR Fernsehen, SWR Fernsehen, hr Fernsehen, RBB (Querfurt) erfolgte in Abstimmung mit den Sendeanstalten der ARD. In Berlin betrifft das die Sender Deutsche Welle TV / Parlamentsfernsehen / France 3 (fre).
- Was muss ich tun, um abgeschaltete Programme wieder empfangen zu können?
-
Für den Empfang benötigen Sie lediglich einen geeigneten Kabelreceiver oder ein TV-Gerät, das bereits mit einem digitalen Empfangsteil für Kabelfernsehen ausgestattet ist (TV-Gerät mit integriertem DVB-C-Tuner). Der Empfang der öffentlich-rechtlichen digitalen Programme ist unverschlüsselt möglich, das heißt Sie benötigen zusätzlich keine Smartcard. Die digitalen Programme finden Sie in der Senderliste Ihres Kabelreceivers bzw. Ihres digitalen Fernsehgerätes.
- Ich kann keine Filme bei Select Kino / redXclub mehr abrufen. Liegt eine Störung vor, oder hat Kabel Deutschland dieses Angebot eingestellt?
-
Nein, der Service wurde nicht eingestellt, lediglich der Kanal, auf dem Select Kino / redXclub ausgestrahlt wird, hat sich geändert. Um zu überprüfen, ob Sie auch weiterhin Select Kino / redXclub nutzen können, machen Sie bitte einen Sendersuchlauf und schauen Sie, ob die Infokanäle von Select Kino (z.B. Kanal 330) / redXclub (z. B. Kanal 770) in der Programmliste sind.
- Trotz Sendersuchlauf kann ich Select Kino / redXclub nicht mehr finden.
-
Der Abruf von Filmen bei Select Kino / redXclub ist auch weiterhin an Ihrem Wohnort (außerhalb von Nichtausbaugebieten) möglich. In diesem Fall bitten wir Sie, prüfen zu lassen, ob Ihr Hausnetz hinreichend ausgebaut ist [auf 862 MHz ausgebaut]. Sollten Sie in einem Nichtausbaugebiet wohnen, befindet sich der Service Select Kino / redXclub leider in einem Frequenzbereich des Kabelnetzes, welcher in Ihrem Versorgungsbereich leider nicht mehr zu empfangen ist.
- Warum wurde Select Kino / redXclub verschoben?
-
Um Kanalumbelegungen auf das unbedingt Notwendige zu beschränken, wurden die digitalen Zusatzangebote Select Kino / redXclub im Berliner Kabelnetz vorübergehend auf einem analogen Kanalplatz verbreitet. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben, wonach alle Netzbetreiber die analoge Nutzung der Kanäle S04 und S05 im Laufe dieses Jahres bundesweit beenden müssen, verbreitet Kabel Deutschland auf dem mit Select Kino / redXclub temporär genutzten Kanalplatz wieder analoge Programme. Wir bitten um Verständnis.
- Wegen Select Kino / redXclub habe ich mich ursprünglich für Kabel Deutschland entschieden. Select Kino / redXclub gehören zu meinen meistgenutzten Diensten. Kann ich nun kündigen, wenn ich diesen Dienst nicht mehr nutzen kann?
-
Select Kino / redXclub sind freiwillige Zusatzangebote von Kabel Deutschland, die keine monatlichen Gebühren nach sich ziehen, sondern nur nutzungsabhängig Kosten verursachen. Die Nutzung der Dienste ist kein zwingender und dauerhafter Bestandteil des vertraglich zugesicherten Leistungsumfangs Ihres Kabelanschlussvertrags bzw. Vertrages über den Digitalen Empfang. Daher ist eine außerordentliche Kündigung aus diesem Grund leider nicht möglich und wird deshalb auch nicht akzeptiert.
- Ich kann bestimmte Sky HD-Programme nicht mehr sehen. Liegt eine Störung vor, oder verbreitet Kabel Deutschland dieses Angebot von Sky nicht mehr in ihren Kabelnetzen?
-
Nein, die Sky HD-Programme können Sie auch weiterhin empfangen. Führen Sie bitte einen Sendersuchlauf durch.
- Ich habe einen Sendersuchlauf durchgeführt, kann aber bestimmte Sky HD-Programme noch immer nicht empfangen.
-
Führen Sie bitte einen Werks-Reset (=Zurücksetzen auf Lieferzustand) an Ihrem digitalen Kabelreceiver durch. Die Funktion Wiederherstellen des Lieferzustands finden Sie im Service-Menü bzw. in den Einstellungen (Menü-Taste) Ihres digitalen Kabelreceivers. Bitte informieren Sie sich im Zweifel in der Bedienungsanleitung des Gerätes.
- Infolge der von Ihnen durchgeführten Umbelegungen bzw. analogen Programmeinstellungen steht mir nun nur noch ein reduziertes analoges Programmangebot zur Verfügung. Wird Kabel Deutschland die Kabelanschlusskosten mindern bzw. den Programmverlust finanziell entschädigen?
-
Die Kabelanschlussverträge bzw. die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Kabelfernsehen Einzelnutzer (AGB) gewähren lediglich Zugang zu den zum jeweiligen Zeitpunkt im Netz vorhandenen Programmen. Die Einspeisung bestimmter Sender oder einer bestimmten Anzahl ist nicht vereinbart. Zusätzlich sind in allen modernisierten Netzen von Kabel Deutschland, die mindestens bis 630 MHz ausgebaut sind, verschiedene Programme auch in hochauflösender Qualität (HD) empfangbar. Daher besteht kein Anspruch auf Minderung der Zahlungen für den Kabelanschlussvertrag. Auch ein Anspruch auf Schadensersatz besteht deshalb von vornherein nicht.
- Woher weiß ich, welche Programme ich nach der Kanalumbelegung an meiner Wohnadresse empfangen kann?
-
Wir führen für Sie gerne einen Verfügbarkeitscheck durch. Als Internetnutzer können Sie auch selbst einen unverbindlichen Verfügbarkeitstest durchführen. Dieser Service steht Ihnen ab 1 Woche vor Umstellungstermin während der Kanalumbelegung zur Verfügung unter www.kabeldeutschland.de/kanalumbelegung.