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5. April 2012 | Unternehmen:

Kabel Deutschland verklagt Deutsche Telekom auf Reduzierung der Kosten für mitbenutzte Kabelkanäle

Die Kabel Deutschland Vertrieb und Service GmbH (KDVS), eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Kabel Deutschland Holding AG, klagt gegen die Telekom Deutschland GmbH (Deutsche Telekom) auf Herabsetzung der Vergütung für die Mitbenutzung von Kabelkanälen. Angestrebt wird eine Reduzierung des jährlichen Entgelts von heute rund EUR 100 Mio. um ca. zwei Drittel sowie die Rückzahlung überzahlter Beträge in Höhe von rund 273 Mio. Euro zuzüglich Zinsen. Die Klage stützt sich auf den Vorwurf einer missbräuchlich überhöhten Vergütung. KDVS erwartet, dass das Verfahren bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung mehrere Jahre in Anspruch nehmen wird.

Hintergrund der Klage sind Entscheidungen der Bundesnetzagentur, in denen die Entgelte für die Mitbenutzung von Kabelkanälen der Deutschen Telekom zum Zweck des für VDSL-Angebote erforderlichen Zugangs zu Kabelverzweigern (Multifunktionsgehäuse) zunächst bis 30. Juni 2013 auf ein Preisniveau reguliert wurden, das deutlich niedriger liegt als die gegenwärtig von KDVS gezahlte Vergütung. KDVS ist der Auffassung, dass es zwischen den regulierten und den von KDVS genutzten Kabelkanälen keine Unterschiede gibt, die eine Abweichung der von KDVS geschuldeten Vergütung von dem jeweils regulierten Entgelt rechtfertigen.

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