Muss ich die Kündigung meines bisherigen Telefonanbieters bei einem Anbieterwechsel zum Festnetz-Telefonanschluss von Kabel Deutschland selbst vornehmen?

Je nachdem, ob Sie Ihre bisherige Rufnummer behalten möchten oder nicht, haben Sie folgende Möglichkeiten:

1. Wenn Sie Ihre Rufnummer(n) nicht zu Kabel Deutschland mitnehmen möchten, müssen Sie die Kündigung bei Ihrem bisherigen Telefonanbieter selbst vornehmen.

2. Wenn Sie Ihre Rufnummer(n) zu Kabel Deutschland mitnehmen möchten, übernimmt Kabel Deutschland (unter Berücksichtigung der Kündigungsfristen) die Kündigung Ihres Telefonanschlusses. Falls Sie selbst kündigen, obwohl Sie Ihre gewohnte Rufnummer mitnehmen möchten, kann es zu Problemen bei der Rufnummernmitnahme kommen – und zwar bei allen Anbietern! Beachten Sie bitte ebenso die Kündigungsfristen Ihres bisherigen Telefonanbieters. Die Portierung Ihrer Rufnummern kann erst nach Ablauf dieser Fristen erfolgen. Bis dahin können Sie über die neu vergebene(n) Rufnummer(n) telefonieren und Telefonate entgegennehmen. Bei Portierung Ihrer bisherigen Rufnummer(n) zu Kabel Deutschland erhalten Sie eine zusätzliche Rufnummer von Kabel Deutschland. Im anderen Fall bekommen Sie zwei neue Rufnummern zugewiesen.

 
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